Die Grüne Partei der Schweiz begrüsst die Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit. Das Gesetz ist tatsächlich veraltet und entspricht den Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich der Kinder- und Jugendförderung nicht mehr. Enttäuscht sind die Grünen, dass nur die Revision des Jugendförderungsgesetzes zur Diskussion steht und nicht eine Vorlage gemäss Motion Janiak (Vorlage für eine umfassende Kinder- und Jugendpolitik). Die Revision des Jugendförderungsgesetzes ist das absolute Minimum.

Die Grünen begrüssen, dass den gestiegenen Anforderungen in Schule, Ausbildung und Wirtschaft Rechnung getragen wird und dass die Kinder- und Jugendarbeit auf offene, niederschwellige und innovative Formen der Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet wird, um Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Schichten besser erreichen zu können. Auch die Erweiterung der Zielgruppe auf Kinder im Kindergartenalter ist sinnvoll, da das Förderungspotenzial gerade im Bereich Integration in diesem Alter gross ist. Enttäuschend ist die geringe Förderung der direkten Kinder- und Jugenpartizipation.

Fraglich ist, ob die positiven Ansätze der Gesetzesrevision auch umgesetzt werden können, denn die vorgesehenen finanziellen Mittel sind ungenügend. Die Erweiterung der Zielgruppe und der Trägerschaften darf nicht zulasten der bisher berücksichtigten AkteurInnen oder Aktivitäten geschehen. Denn die Kinder- und Jugendorganisationen müssen weitgehend mit eigenen Mitteln und vorwiegend mit Freiwilligenarbeit bestehen, während es gleichzeitig immer schwieriger wird, Jugendliche zu finden, die sich für ein kontinuierliches Engagement als Freiwillige verpflichten. Die Grünen fordern also zusätzliche Finanzen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)