Darum braucht es am 9. Februar dein Ja zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung)

  • Homosexuelle Menschen werden tagtäglich Opfer von Hass und Diskriminierung.
  • Wer heute öffentlich zu Hass und Hetze gegen schwule, lesbische oder bisexuelle Menschen als Gruppe aufruft, kann nicht strafrechtlich belangt werden.
  • Das muss sich dringend ändern! Darum hat das Parlament beschlossen, die Anti-Rassismus-Strafnorm um das Kriterium der sexuellen Orientierung zu ergänzen.
  • Konservative Kreise um EDU und SVP bekämpfen diese überfällige Gesetzesänderung.
  • Für einen besseren Schutz vor Homophobie braucht es ein deutliches Ja! Das ist ein erster wichtiger Schritt.

Mit der Gesetzesänderung soll die bestehende Bestimmung des Strafgesetzbuches bezüglich der Bekämpfung der Rassendiskriminierung (Art. 261bis) um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erweitert werden.

Zwar ist Diskriminierung aufgrund der Lebensform in unserer Verfassung untersagt (Art. 8 Abs. 2). Bei Aufrufen zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung besteht aber noch eine Gesetzeslücke. Dass homophobe Äusserungen in der Schweiz nicht strafrechtlich belangt werden können, wenn sie an die homosexuelle Gemeinschaft als Gruppe gerichtet sind, ist inakzeptabel. Bereits haben mehrere Länder ihre Gesetzgebung diesbezüglich angepasst. Auch die Schweiz muss jetzt endlich handeln.

Kampf gegen Homophobie durch die Schliessung einer Gesetzeslücke

Homosexuelle Menschen werden tagtäglich Opfer von Hass und Diskriminierung. Nebst der physischen Gewalt führen auch verbale Gewalt und Belästigung, insbesondere auch im schulischen Umfeld, zu grossem Leid und manchmal sogar zum Tod. So ist die Selbstmordrate bei jungen Homosexuellen auffällig hoch.

Wenn eine homosexuelle Person heute eine Ehrverletzung erleidet, kann sie Anzeige erstatten, häufig jedoch mit geringen Erfolgschancen. Wenn die homophoben Äusserungen jedoch an die homosexuelle Gemeinschaft als Gruppe gerichtet sind, gibt es keine Strafnorm, um den*die Aggressor*in strafrechtlich zu verfolgen. Zudem sind Verbände nicht berechtigt, im Falle eines Ehrverletzungsdelikts oder wenn sich homophobe Aussagen auf die gesamte Gemeinschaft beziehen Beschwerde einzureichen.

Verstösse gegen das Antirassismusgesetz hingegen gelten als Offizialdelikte – da besteht also eine fundamentale Ungleichbehandlung. Das Referendum der EDU kommt also einer Genehmigung der Homophobie gleich.

In Sensibilisierungsmassnahmen gegen die Banalisierung der Homophobie investieren

Die Gesetzesänderung, über die wir im Februar beschliessen, wird Homophobie nicht verschwinden lassen. Es braucht weiterhin Präventionsmassnahmen, Aufklärungsarbeit in den Schulen und die Sensibilisierung der Ordnungskräfte. Aber die Anpassung des Strafgesetzes würde Homophobie in die Schranken weisen – und wäre ein zentrales Zeichen dafür, dass homophobe Handlungen und Äusserungen in der Schweiz nicht toleriert werden.

Engagement für die Rechte von LGBTIQ* weiterführen

Die vorgeschlagene Änderung des Strafgesetzes entspricht einer langjährigen Forderung zahlreicher internationaler Menschenrechtsgremien und mehrerer zivilgesellschaftlicher Organisationen der Schweiz. Zudem liegt die Schweiz gemäss der Rainbow-Map der ILGA Europe bei einem Europavergleich der LGBTIQ-Rechte auf Platz 27 von insgesamt 49. Diese schlechte Rangierung ist einerseits der verzögerten Erweiterung des Antidiskriminierungsartikels um den Straftatbestand der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung geschuldet und andererseits der immer noch fehlenden Einführung der Ehe für alle. Es bleibt also noch viel Arbeit, um die Rechte der LGBTIQ*-Menschen in der Schweiz zu realisieren. Die Diskriminierung und der Aufruf zu Hass gegen Trans- und intersexuelle Menschen beispielsweise bedürfen ganz gezielter Präventionsmassnahmen.

Mehr Informationen zu den Forderungen der GRÜNEN