Die Grünen unterstützen den Vorentwurf zur Änderung des SchKG, das die Verbesserung des Schutzes von Personen, welche ungerechtfertigte Zahlungsbefehle erhalten, vorsieht.

Es kommt tatsächlich relativ häufig vor, dass Zahlungsbefehlen keine gültige Forderung zugrunde liegt und dass deren Eintrag in das Betreibungsregister den Empfänger in Verlegenheit bringen, wenn dieser zum Beispiel auf Wohnungs- oder Stellensuche ist, oder aber einen Kredit oder eine Aufenthaltsbewilligung beantragen möchte.

Es ist ratsam, dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, dass die unberechtigten Mahnungen nicht für Dritte einsehbar sind in der Zeit, in der Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erhoben wurde.

Vollständige Vernehmlassungsantwort – französisch (PDF)