Die Grünen unterstützen die vorgeschlagene Stossrichtung für die Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG). Diese besteht im Wesentlichen aus der Einführung einer garantierten Mindestausstattung anstelle des geltenden Mindestausstattungsziels. Dadurch wird ein Fehlmechanismus korrigiert, denn mit der garantierten Mindestausstattung kann es nicht mehr wie heute vorkommen, dass die Dotation des Ressourcenausgleichs gekürzt wird, wenn die Disparitäten zwischen den Kantonen zunehmen und vice versa.

Die Tatsache, dass die Disparitäten seit der Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) nicht abgenommen haben, sondern stabil bis tendenziell leicht steigend sind, rechtfertigen aus Sicht der Grünen die Senkung der Dotation im Ressourcenausgleich nicht. Ressourcenschwache Kantone, gerade solche mit grosser Bevölkerung, werden trotz Übergangsphase grosse Mühe haben, die Ausfälle zu kompensieren.

Auch die Tatsache, dass die absolut grössten Einzahler in den Finanzausgleich Zürich und Genf mit den frei werdenden Mittel über den sozio-demographischen Lastenausgleich entlastet werden können, macht eine Fixierung auf 86,5 Prozent nicht notwendig. Die garantierte Mindestausstattung sollte aus Sicht der Grünen wenigstens 87 Prozent betragen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)