Unbestritten stösst das heutige System der Gebührenerhebung, das auf das Kriterium des „Empfangsgerätes“ abstellt, aufgrund der technologischen Entwicklung an seine Grenzen. Das neue geräteunabhängige System mit einer automatischen Erfassung aller Haushalte und eines Grossteils der Unternehmen ist durchaus berechtigt.

Die Gebühr hat in der neuen Konzeption den Charakter einer allgemeinen Abgeltung für den potentiellen Konsum eines letztlich durch den Staat garantierten wichtigen allgemeinen Gutes. Damit nähert sie sich einer Steuer an. Steuern aber sollen nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gestaltet sein. Vorzusehen ist deshalb eine soziale Abstufung der Gebühren, vorzugsweise nach steuerbarem Einkommen. Von der Gebühr lediglich Haushalte mit BezügerInnen von Ergänzungsleistungen von AHV oder IV zu befreien, ist ungenügend.

Dass ein solches Gebührensystem im Vollzug weniger schlank ist, versteht sich von selbst. Ihm steht jedoch nicht nur der Wert sozialer Gerechtigkeit gegenüber; vermieden werden gleichzeitig wenig zielführende Auseinandersetzungen mit finanzschwachen Haushalten (Betreibungen). Zudem werden auch kleinere Unternehmen von der Abgabe befreit, und
für die von der Gebühr erfassten Unternehmen wird ein je nach Umsatz differenzierter Ansatz erhoben.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)