Die Grünen begrüssen die Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts, bedauern jedoch den mangelnden Willen, auch die Steuerhinterziehung konsequenter zu verfolgen. Ungenügend ist, dass „Steuerhinterziehung“ weiterhin nicht als Vergehen und Straftat gelten soll, sondern ausschliesslich als eine Übertretung.

Auf Seiten der Banken fordern die Grünen ausserdem, Geschäfte mit unversteuertem Vermögen ausdrücklich zu verbieten. Sie haben am 17. September dazu die Motion 13.3709 „Die Arbeit mit unversteuerten Geldern verbieten“ eingereicht. Nicht zu befürworten ist ausserdem, dass juristische Personen zukünftig nicht mehr strafbar sein sollen, sondern nur noch natürliche Personen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)