Der Bundesrat sollte einen anderen Ansatz wählen und vor allem den eigentlichen Zweck der Motion Kuprecht (09.3343) verfolgen, namentlich die Steuerbefreiung für Kinder- und Nachwuchsförderung im Freizeitbereich.

Die Grünen stehen der Gewinnsteuerbefreiung von Tätigkeiten zu Gunsten ideeller Zwecke grundsätzlich offen gegenüber, zweifeln jedoch an dem gewählten Ansatz der Gesetzesvorlage. Ehrenamtliches Engagement für Umweltschutz, soziale Belange und sinnvolle Freizeitaktivitäten soll gefördert und nicht unnötig belastet werden, insbesondere bei kleinen Organisationen. Das steht für die Grünen ausser Frage. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Freigrenze von 20‘000 CHF für Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken ist auch so gewählt, dass dadurch dem Bund keine nennenswerten Steuerausfälle entstehen würden.

Unbefriedigend ist jedoch die Einführung einer neuen Kategorie „ideelle Zwecke“ ins Steuerrecht. Sowohl die Abgrenzung gegenüber der Gemeinnützigkeit, welche schon jetzt ein Grund für Steuerbefreiung darstellt, als auch gegenüber „wirtschaftlichen Zwecken“, zum Beispiel bei Social Entrepreneurs, ist ungenau. Den kantonalen Steuerbehörden würde bei der Prüfung dadurch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen, welcher nicht in Relation zu der betroffenen Steuersumme steht.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)