Die Grünen fordern eine Systemverbesserung statt einen Systemwechsel: Vieles würde zwar für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung sprechen, sofern im Gegenzug die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen und der Unterhaltskosten dahinfallen würden. Vielen Menschen ist die Eigenmietwertbesteuerung nicht einsichtig. Leider stellt der vom Bundesrat vorgeschlagene Hypozinsabzug ein Steuerschlupfloch für vermögende Hausbesitzer dar. Es ist aber zweifelhaft, dass ein ausgewogener Systemwechsel eine Mehrheit in den beratenden parlamentarischen Kommissionen und im Parlamentsplenum finden würde.

Trotzdem: Für ältere HauseigentümerInnen mit kleiner Rente und abbezahlten Hypotheken ist es ein echtes Problem, deswegen fordern die Grünen, dass durch die Begrenzung des Eigenmietwerts im Verhältnis zum Einkommen eine übermässige Belastung von Steuerpflichtigen im Rentenalter vermieden wird. Ausserdem wird das Problem der „kalten Bette“ (Zweitliegenschaften, Ferienwohnungen) dadurch nicht gelöst, dass der Eigenmietwert wegfällt: Gemäss Vorlage des Bundesrates müssen sie auch nur noch dann im Rahmen der Einkommenssteuer versteuert werden, wenn sie „überwiegend“ vermietet werden.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)