Korruptionsstrafrecht
Die Grünen begrüssen grundsätzlich die vorgesehenen Änderungen im Korruptionsstrafrecht, mit denen insbesondere die Korruption im Privatsektor weiter eingedämmt wird.
Bislang ist die Privatbestechung nur im Gesetz für unlauteren Wettbewerb geregelt und Geschädigte müssen selbst einen Strafantrag stellen, was eine zu hohe Hürde darstellt. Zukünftig wird die Privatbestechung von Amtes wegen verfolgt und besteht auch dann, wenn sie den Wettbewerb nicht direkt beeinflusst. Insbesondere bei der Vergabe von grossen Sportveranstaltungen ist das wichtig.
Da es sich bei Privatbestechung nun um einen Offizialdelikt handelt, sollte der Bundesrat im gleichen Zug auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestechungszuwendungen im Privatsektor beenden.