Die Grünen begrüssen die Vorlage des Bundesrats, die Sorgfaltspflichten von Banken und anderen Finanzintermediären auf unversteuerte Vermögen zu erweitern. Dies stellt einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung der Weissgeldstrategie dar. Die Erweiterung ist auch eine sinnvolle Ergänzung zur Anerkennung von Steuerverbrechen als Vortat zur Geldwäscherei, welche im Rahmen der Umsetzung der GAFI-Empfehlungen eingeführt werden soll. Zukünftig sollte der Bundesrat in seiner Zusammenarbeit mit demokratischen Rechtsstaaten noch einen Schritt weiter gehen und einen datenschutzkonformen automatischen Informationsaustausch anstreben.

Inhaltlich unterstützen die Grünen die Empfehlungen der Erklärung von Bern und der Alliance Sud. Insbesondere soll verhindert werden, dass Banken mit den neuen Sorgfaltspflichten ihrer Meldepflicht nach Artikel 9 des Geldwäschereigesetzes nicht mehr nachkommen. Wenn sie die Annahme von Vermögen aufgrund eines dringenden Verdachts auf Geldwäsche ablehnen oder bestehende Geschäftsbeziehungen auflösen, sollten die Banken dies dokumentieren und ihrer Meldepflicht nachkommen. Die Gründe der Geschäftsbeendigung sollte ebenfalls an die Finanzintermediäre mitgeteilt werden, an welche das Vermögen überwiesen wird. Des Weiteren sollte die FINMA dazu beauftragt werden, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu überwachen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)