Finanzordnung 2021
Die Grünen begrüssen, dass die Befristung der Mehrwertsteuer (BV Art. 196, 14.1) und der direkten Bundessteuer (BV Art. 196, 13) in der Bundesverfassung aufgehoben wird. Die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer machen zusammen rund 64% der Einnahmen des Bundes aus und sind damit dessen Haupteinnahmequellen. Dass sie in der Bundesverfassung noch befristet sind und immer wieder verlängert werden müssen, hat historische Gründe. Diese sind jedoch längst überholt und eine Finanzierung des Bundes ist ohne diese beiden Einnahmequellen nicht mehr denkbar.