Die Grünen unterstützen eine Stärkung des Konsumentenschutzes für die Kundinnen und Kunden der Finanzindustrie sowie faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktakteure. Sie stehen der jetzigen Vorlage des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) jedoch kritisch gegenüber. Folgende zwei Empfehlungen stehen im Vordergrund:

  1. Ein wichtiger Überarbeitungsbedarf besteht in der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Nachhaltigkeitskriterien. Angaben dazu sollten fester Bestandteil der Informationspflicht (Art. 7), des Basisinformationsblatts für Finanzinstrumente (Art. 61) und des Prospekts von Effekten (Art. 42) werden. Auch in den Beratungsgesprächen (Art. 10) sollte dies eine Rolle spielen. Dafür bedarf es ebenfalls einer Berücksichtigung in der Aus- und Weiterbildung von Kundenberaterinnen und -beratern (Art. 28).
  2. Die Bestimmungen zum Kundenschutz sollten sich im FIDLEG darauf konzentrieren, wenig erfahrene Kleinanlegerinnen und Kleinanleger vor finanziellen Verlusten aufgrund der Vermittlung komplexer Finanzprodukte zu schützen. Hierfür sollte auf Verordnungsebene eine Liste der komplexen Finanzprodukte erstellt werden. Für diese sollten die umfangreichen Regeln und Umsetzungsverfahren des FIDLEG gelten. Für einfachere Finanzprodukte sollten hingegen nur die nötigsten Bestimmungen Anwendung finden. Dieser Ansatz würde die Gefahr reduzieren, kleine und mittlere Banken zu benachteiligen sowie Finanzdienstleistungen für Kleinanleger überproportional zu verteuern.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)