Die Grünen lehnen den vorgelegten direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» ab. Die Verankerung des Schutzes der „finanziellen Privatsphäre“ ist aus Sicht der Grünen nicht nur unnötig, da die Privatsphäre ehrlicher Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit dem Amts- und Steuergeheimnis bereits heute ausreichend geschützt ist. Der Gegenentwurf hätte auch eine Reihe von unerwünschten Folgen.

Die neue Verfassungsbestimmung würde den Eindruck erwecken, die Verfassung legitimiere und bagatellisiere nicht-schwere Steuerwiderhandlungen und vernachlässige deren Strafverfolgung. Ehrliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen aber darauf vertrauen können, dass die Steuerbehörden von allen Steuerpflichtigen die Erfüllung ihrer Pflichten einfordern und dazu auch über die notwendigen Instrumente verfügen. Andernfalls leidet die Steuermoral, Steuerwiderhandlungen nehmen zu und die Einnahmen der öffentlichen Hand erodieren.

Die Vorlage widerspricht ausserdem der Weissgeldstrategie des Bundes, bedroht die Reputation des Finanzplatzes Schweiz und verhindert künftige Revisionen des Steuerstrafrechts oder der Verrechnungssteuer. Wie die Initiative läuft der Gegenvorschlag der der internationalen Entwicklung zuwider: Seit Jahren arbeiten OECD und EU daran, internationale Standards wie den Automatischen Infor-mationsaustausch in Steuersachen einzuführen, um Steuerhinterziehung und Geldwäscherei zu bekämpfen. Die Initiative und der Gegenvorschlag wären gleichermassen ein verheerender Rückschritt.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)