2007 ist das neue KAG in Kraft getreten. Nur vier Jahre danach ist eine weitere Revision fällig. Diese kurze Zeitspanne macht deutlich, dass die Totalrevision des Anlagefondsgesetzes unter falschen Vorzeichen stattgefunden hat. Die damaligen Ziele werden im Mitbericht aufgeführt: Die Attraktivität des Schweizer Fondsplatzes steigern, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und die Vereinbarkeit mit den Gesetzen der europäische Union.

Um die ersten beiden Kriterien zu erfüllen, wurde es 2007 versäumt, das KAG nach internationalen Standards auszugestalten. Es wurde darauf verzichtet Schweizer Vermögensverwalter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen einer wirksamen Gesetzgebung zu unterstellen. Die Aufsichtsunterstellung wurde dem Willen der zu Beaufsichtigenden überlassen. Diese wettbewerbspolitisch motivierte Praxis der Nichtkontrolle von Vermögensverwaltern wird von den Grünen seit langem kritisiert.

Das Unterlaufen von internationalen Standards im Finanzwesen ist eine der Hauptursachen der aktuellen Intransparenz des Finanzmarktes.

Die jetzige Revision soll ganz im Zeichen der Erfüllung von internationalen Standards stehen. Weiter soll die Schweiz zu einem Benchmark für grüne und sozial nachhaltige Fonds werden. Die Grünen schlagen deshalb vor, den Art. 76 in diesem Sinne zu ergänzen.

Die Gesetzgebung soll umfassend auf maximale Transparenz und verlässliche standardisierte Bewertungskriterien bezüglich Nachhaltigkeit ausgerichtet sein.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)