Die Grünen unterstützen die Vorlage grundsätzlich. Sie begrüssen die Stossrichtung zur Umsetzung der Empfehlungen der internationalen Financial Action Task Force on Money Laundering. Die Schweiz hinkt dabei in anderen Ländern hinterher. Es ist bedauerlich, dass unser Land in Finanz- und Steuerfragen immer erst auf internationalen Druck reagiert.

Die Vorlage geht zentrale Lücken im heutigen Anti-Geldwäschereidispositiv der Schweiz an und trägt so zu einer Verbesserung der Prävention und Bekämpfung der Geldwäscherei bei. In wichtigen Bereichen ist die Vorlage aber aus Sicht der Grünen noch ungenügend: Die Einführung von Sorgfaltspflichten für Dienstleistungen von Beraterinnen und Beratern muss ergänzt werden mit einer Meldepflicht bei Geldwäschereiverdacht.

Um die Einhaltung der Geldwäschereigesetzgebung gewährleisten zu können, müssen Beraterinnen und Beratern der Aufsicht der Finma oder einer Selbstregulierungsorganisation unterstellt werden. Nicht zuletzt sind aus Sicht der Grünen auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien, Finanz- und Anlageberatung sowie Kunst- und Luxusgütersektor dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)