Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
Die Grünen begrüssen, dass der Bundesrat die Hilfsprojekte für die politische, wirtschaftliche und soziale Transition in Osteuropa und den Ex-Sowjet-Ländern fortführen will. Die Grünen hegen jedoch folgende Bedenken:
Die beiden Gesetze – das zur ‹Transitionshilfe› und das zum Beitrag an die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU› – sollten aus Gründen der Klarheit und Logik getrennt sein. Wir schlagen deshalb vor, die Transitionshilfe im Bundesgesetz zur Entwicklungshilfe schon für 2017 statt 2025 einzubauen. Der Bundesrat sagte schon, dass eine Verzögerung nicht zu rechtfertigen sei. Dies würde zum Wachstum der internationalen Standards in diesem Gebiet beitragen: Entwicklungshilfe und Transitionshilfe werden faktisch nicht mehr getrennt. Dazu ist es befremdlich, dass die Schweiz sich immer noch von den Entwicklungsprojekten für die Oststaaten Europas und anderen Regionen raushält. Weiter sollte der «Beitrag zur Erweiterung» eine eigene gesetzliche Basis erhalten.