Die Grüne Partei Schweiz hat die Volksinitiative gegen die Abzockerei seit ihrer Sammelphase im Jahr 2007 unterstützt und begrüsst, dass der Bundesrat diese nun zügig auf Verordnungsebene umsetzen will. Die grosse Befürwortung der Initiative durch rund 68 Prozent der Abstimmenden am 3. März 2013 hat gezeigt, dass die neuen Verfassungsbestimmungen gegen exzessive Vergütungen nun effektiv Einzug in die wirtschaftliche Praxis börsenkotierter Unternehmen finden müssen.

Nachbesserungsbedarf besteht in der vorgelegten Verordnung insbesondere bei den unzulässigen Vergütungen (Art. 20), beim Prozess über die Annahme oder Ablehnung der Vergütungen durch die AktionärInnen (Art. 18) sowie bei der Stimmpflicht der Vorsorgeeinrichtungen und deren Offenlegungspflicht (Art. 22-23).

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)