Änderungen des Arbeitsgesetzes
Die GRÜNEN lehnen die beiden Vorlagen zur Abschaffung der Arbeitszeiterfassung und der Abschaffung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit entschieden ab. Der damit fortgesetzte Abbau des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist für die GRÜNEN inakzeptabel. Die Lockerung der Regeln bei den Arbeitszeiten für Angestellte mit mehr als 120‘000 Franken Jahreseinkommen liegt erst knapp drei Jahre zurück. Das Schweizer Arbeitsrecht ist heute bereits eines der dereguliertesten und arbeitgeberfreundlichsten Europas.
Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird zusätzlich geschwächt durch die Einführung der bisher nirgends definierten und unklaren Rechtsbegriffe „Arbeitnehmende mit Vorgesetztenfunktion“ und vor allem „Fachpersonen, die über wesentliche Entscheidungsbefugnisse in ihrem Fachgebiet verfügen“. Beim Vollzug des Gesetzes werden die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren klären müssen, ob die Person in der Tat eine solche Funktion ausübt. Wie dies in der Praxis umgesetzt werden könnte, ist völlig unklar.
Wenn Revisionen im Arbeitsgesetz angezeigt wären, dann um den Arbeitnehmendenschutz zu stärken, insbesondere im Bereich der Voranzeige von Einsatzplänen, der Pikett-Regelungen sowie der Einschränkung von Arbeit auf Abruf.