Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027
Vernehmlassungsantwort zu den Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027
Die Verordnungsänderungen sind ein weiteres Beispiel für eine Politik der kleinen und zu oft unzureichenden Schritten in der Schweizer Klimapolitik. Während einzelne Anpassungen zu begrüssen sind, zeigen andere Vorschläge Zögerlichkeit oder eine Abkehr von einer konsequenten Klimapolitik.
Gerade im Verkehrssektor, einem der grössten Sorgenkinder der Klimabilanz, wird die Chance für wirksame Massnahmen verpasst. Auch Regelungen zu Sicherheitsleistungen bei der Wasserkraft oder die Senkung der Haftpflichtprämien für Atomkraftwerken wälzen finanzielle Risiken auf die Allgemeinheit ab und setzen Fehlanreize.
Die Verordnungsänderungen werden damit dem Anspruch einer ambitionierten Energie- und Klimapolitik nicht gerecht. Die GRÜNEN fordern deshalb substanzielle Nachbesserungen in den kritischen Punkten.