Die GRÜNEN begrüssen die Vorlage grundsätzlich. Sie ist Teil der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags der Konzernverantwortungsinitiative. Die GRÜNEN weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäss Artikel 964ter OR die Klimabelange zwar ein zentraler, aber nicht der einzige Bestandteil der Umweltbelange sind, über die Unternehmen Rechenschaft ablegen müssen. Aus Sicht der GRÜNEN braucht es zusätzlich Vorgaben, die die Rechenschaftspflicht zu weiteren Umweltbelangen wie etwa der Biodiversität umfassen. Erfreulich ist demgegenüber, dass neben den (finanziellen) Klimarisiken auch die Klimawirkungen von Unternehmen (sogenannte doppelte Wesentlichkeit) berücksichtigt werden.

Die GRÜNEN fordern, dass die Empfehlungen der TCFD als verbindlicher Mindeststandard für die Berichterstattung im Klimabereich festgehalten werden und präzisiert wird, dass weitere mögliche Leitlinien nur insofern als gleichwertig anerkannt werden, als sie diesen Mindeststandard um zusätzliche Erfordernisse ergänzen. Für weitere Umweltbelange, insbesondere im Bereich Biodiversität, braucht es ebenfalls klare Vorgaben, die sich z.B. an der eng mit der TCFD verwandten Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) orientieren sollen.

Angesichts der zum Teil vagen und schwer verständlichen Vorgaben im Verordnungsentwurf schlagen die GRÜNEN zudem vor, dass der Bund Vollzugshilfen und standardisierte Reporting-Templates entwickelt und den Unternehmen zur Verfügung stellt. Damit soll einerseits eine einheitliche Umsetzung sichergestellt werden. Andererseits erleichtern Vollzugshilfen und standardisierte Reporting-Templates, die Berichterstattung über Klimabelange für KMU, die diese freiwillig anwenden. Damit soll erreicht werden, dass auch KMU vermehrt die Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen und die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der Unternehmen auf den Klimawandel offenlegen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)