Die GRÜNEN begrüssen die Einführung von Auktionen bei den Einmalvergütungen grundsätzlich. Sie sind aber mit der nun vorgeschlagenen Umsetzung nicht einverstanden. Die vorgesehene Regelung bevorteilt einzelne Grossprojekte, während kleinere Projekte faktisch keine Förderung mehr erhalten werden. Um die Klimawende zu schaffen, müssen wir so schnell wie möglich von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien umstellen. Darum ist es falsch, den Zubau künstlich zu verlangsamen, indem kleinere Projekte faktisch aus der Förderung ausgeschlossen werden. Aus Sicht der GRÜNEN braucht es eine Differenzierung und eine Erhöhung der Minimalleistung für Anlagen, die nur über Auktionen Einmalvergütungen erhalten können.

Bei den angepassten Vergütungssätzen stellen die GRÜNEN fest, dass die Photovoltaik am wenigsten Geld pro zusätzliche Kilowattstunde erhält. Das ist im Widerspruch zum Ziel, die Mittel aus dem Netzzuschlagsfonds effizient einzusetzen. Die GRÜNEN schlagen vor, diese Ungleichverteilung zu korrigieren und für die Photovoltaik zu Lasten der Wasserkraft mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.

Im Übrigen begrüssen die GRÜNEN die Anpassungen bei der Energieetikette. Insbesondere unterstützen die GRÜNEN die Verschärfung der Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Produkten sowie die neuen Energieeffizienzkriterien für Produkte, die noch nicht reglementiert sind (gewerbliche Küchengeräte).

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)