Die GRÜNEN begrüssen die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision des Epidemiengesetzes grundsätzlich. Verschiedene wichtige Lehren, die während der Covid-19-Pandemie gemacht wurden, werden damit ins Epidemiengesetz überführt. So werden z.B. die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen präzisiert und die Krisenvorbereitung von Bund und Kantonen wird gestärkt. Die GRÜNEN sind zudem erfreut, dass das Epidemiengesetz thematisch um wichtige Punkte ergänzt wird. Dazu gehört die gesetzliche Verankerung des One Health Ansatzes, die Stärkung des globalen Gesundheitsschutzes sowie neue Kompetenzen des Bundes zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen.

Der Gesetzesvorschlag des Bundesrates muss jedoch in verschiedenen Punkten noch angepasst werden, z.B. im Bereich der (digitalen) Grundrechte. Für die GRÜNEN ist ausserdem zentral, dass der Bund in einer nächsten Gesundheitskrise mehr Möglichkeiten erhält, die Unternehmen und die Bevölkerung mit wirtschaftlichen Massnahmen zu unterstützen. Der Vorschlag des Bundesrates ist in dieser Hinsicht ungenügend

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)