Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Hinterlassenenrente festgestellt. Es ist für die GRÜNEN selbstverständlich, dass die Schweiz dieses Urteil beachten und die Ungleichbehandlung beheben muss. Den vom Bundesrat vorgeschlagenen Weg – im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Senkung der Witwenrenten – lehnen die GRÜNEN jedoch ab. Die GRÜNEN bieten keine Hand für einen weiteren Abbau der Alters- und Hinterlassenenrenten von Frauen, solange die gesellschaftliche und wirtschaftliche Gleichstellung nicht erreicht ist. Statt die Witwenrenten zu senken sollen darum die Witwerrenten angehoben werden.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)