Teilrevision der Gewässerschutzverordnung (GSchV)
Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Gewässerschutzverordnung (GSchV)
Der Bundesrat will die Gewässerschutzverordnung anpassen und für sieben Pestizide neue Grenzwerte festlegen. Er verzichtet jedoch bei den drei hochgiftigen Stoffen Deltamethrin, Foramsulfuron und Lambda-Cyhalothrin auf Grenzwerte, weil sonst die landwirtschaftliche Produktion zu stark beeinträchtigt würde.
Die GRÜNEN kritisieren diesen Entscheid scharf. Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass Grenzwerte allein auf wissenschaftlicher Basis festgelegt werden. Indem der Bundesrat wirtschaftliche Interessen über den gesetzlichen Schutz der Gewässer stellt, handelt er rechtswidrig. Neuste Messungen zeigen, dass die wissenschaftlich empfohlenen Werte für diese drei Stoffe bereits heute massiv überschritten werden, was für Wasserlebewesen eine grosse Gefahr darstellt. Die GRÜNEN fordern den Bundesrat auf, auch für diese drei Stoffe wissenschaftlich begründete Grenzwerte festzulegen und so das Gewässerschutzgesetz konsequent umzusetzen.