Der Gesetzesvorschlag zur parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» führt zu einer Ergänzung im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Neu würde die Praxis des Bundesgerichts festgeschrieben werden, dass bei Sozialhilfebezug jeweils der Einzelfall zu überprüfen ist – wer unverschuldet Sozialhilfe bezieht, darf nicht mit ausländerrechtlichen Konsequenzen bestraft werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings fordern wir GRÜNE gemäss der ursprünglichen Idee der parlamentarischen Initiative die Aufnahme des Begriffs der Mutwilligkeit in den Gesetzestext. Dadurch wird die Rechtssicherheit für ausländische Personen signifikant verbessert und Fälle von Nichtbezug aus Angst vor Bewilligungsverlust werden verringert.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)