Klimaschutz-Verordnung
Vernehmlassungsantwort zur Klimaschutz-Verordnung
Die Grünen sind sehr besorgt über die Umsetzung des Klimaschutz-Gesetzes, wie sie im Verordnungsentwurf vorgesehen ist. Indem darin sogar die Klimaziele selbst abschwächt werden, steht die Vorlage aus Sicht der GRÜNEN im Widerspruch zur klaren Zustimmung der Stimmbevölkerung zum Gesetz im Juni 2023.
Aus Sicht der GRÜNEN ist der Verordnungsentwurf ungenügend und muss unbedingt verbessert werden. Die Verordnung ist da, um das Gesetz umzusetzen. Aber der vorliegende Entwurf der Klimaschutz-Verordnung setzt das Klimaschutz-Gesetz nur teilweise um. Einzelne Bestimmungen des Gesetzes werden auf spätere Verordnungsänderungen hinausgeschoben oder schlichtweg ignoriert. Zudem schöpft der Verordnungsentwurf den Handlungsspielraum des Klimaschutz-Gesetzen nicht aus. Der erläuternde Bericht interpretiert ausserdem den Gesetzestext zum Teil auf eine Weise, die aufgrund des Wortlauts und der parlamentarischen Debatte nicht zulässig ist. Diese Mängel sind umso gravierender, als die geltenden und aktuell beschlossenen gesetzlichen Grundlagen im Bereich Klima und Energie nicht genügen, um die im Klimaschutz-Gesetz festgelegten Ziele zu erreichen, geschweige denn, den gerechten Beitrag der Schweiz an die Pariser Klimaziele zu leisten.
Das Ziel des Klimaschutzgesetzes ist die weitestmöglichen Emissionsminderung im Inland. Es sollen Investitionen in Innovationen gefördert, Arbeitsplätze geschaffen und die Energieversorgung ohne die Abhängigkeit von Gas- und Ölimporten gesichert werden. Dem muss die Klimaschutz-Verordnung Rechnung tragen, statt zu versuchen, die Schweizer Klimapolitik aufzuweichen.