Inkrafttreten der Änderung vom 29. September 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) und Totalrevision der Verordnung über den Bundesbeitrag in der Krankenversicherung (VPVK)
Vernehmlassungsantwort zum Inkrafttreten der Änderung vom 29. September 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) und Totalrevision der Verordnung über den Bundesbeitrag in der Krankenversicherung (VPVK)
Die GRÜNEN befürworten die Einführung eines Mindestprozentsatzes für den Kantonsbeitrag zu den Kosten, die von den Versicherten getragen werden, sowie die Festlegung einer einkommensabhängigen Höchstprämie. Wir sind jedoch der Ansicht, dass diese Änderung bei weitem nicht ausreicht, um den dringenden Handlungsbedarf zur Entlastung der Haushalte von hohen Krankenkassenprämien zu erfüllen. Darüber hinaus könnten die bevorstehenden Haushaltskürzungen die Bundeszuschüsse an die Kantone einschränken und diese moderate Reform somit hinfällig machen.