Bundesgesetz über einen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft
Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über einen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft
Die GRÜNEN sind gegenüber dem vorgeschlagenen Rettungsschirm sehr skeptisch eingestellt. Aus Sicht der GRÜNEN muss im Zentrum die Sicherung der Versorgung stehen, nicht die Rettung der Unternehmen. Für die Unternehmen, ihre Businessstrategie und ihre Liquiditätssituation ist grundsätzlich nicht der Bund verantwortlich, diese Verantwortung liegt in erster Linie bei den Eignern, also grossteils bei Kantonen und Gemeinden.
Der Rettungsschirm für die Strombranche ist daher aus Sicht der GRÜNEN eine Ultima Ratio Massnahme zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Für die GRÜNEN ist zudem klar, dass die Schweizer Stromkonzerne sich im Gegenzug vermehrt auf die nachhaltige Energieversorgung statt den spekulativen Stromhandel konzentrieren müssen. Die GRÜNEN können dem Rettungsschirm somit nur dann zustimmen, wenn neben den in der Vorlage vorgesehenen Voraussetzungen auch zusätzliche Bedingungen erfüllt werden, welche die Versorgungssicherheit nachhaltig verbessern:
- Die betroffenen Unternehmen erstellen bis sechs Monate nach Inkrafttreten einen Plan zum Beitrag des Unternehmens für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der Plan orientiert sich an der Energiestrategie 2050+.
- Der Bund verpflichtet alle Stromproduzenten mit Speicherseen, eine Wasserkraftreserve für den Winter in der Höhe von gesamthaft 2 TWh zur Verfügung zu stellen. Der Anteil der einzelnen Unternehmen orientiert sich am Anteil der Kapazität der Speicherseen.
- Die betroffenen Unternehmen strukturieren sich bis 2026 so um, dass in einem Konkursfall die Stromproduktionsanlagen einfach und rasch aus dem Unternehmen herausgelöst und weiter betrieben werden können.
- Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sind die Energieversorgungsunternehmen auch zu verpflichten, nicht nur die Produktion sicher zu stellen, sondern auch den Energieverbrauch ihrer Kund*innen zu senken (Effizienz- und „Negawatt“-Strategie).
Die GRÜNEN sind zudem der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen weiteren Bedingungen für den Rettungsschirm eine Selbstverständlichkeit sind: Um in Zukunft genug Liquidität sicher zu stellen, müssen die Eigner der Unternehmen rasch dafür sorgen, dass die Unternehmen mit genug Eigenkapital ausgestattet sind. Die Eigner konnten stets von den Gewinnen der Stromunternehmen profitieren. Sie sollen nun auch Verantwortung für sie übernehmen. Das Dividendenausschüttungsverbot und die Transparenzvorschriften als Voraussetzungen, damit Firmen vom Rettungsschirm profitieren können, sind für die GRÜNEN nicht verhandelbar.