Änderung des Zivilgesetzbuches (Stockwerkeigentum)
Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Stockwerkeigentum)
Die GRÜNEN begrüssen die Vorlage. Die vorgesehene Änderung des Zivilgesetzbuches schliesst vorhandene Gesetzeslücken bezüglich der Nutzungsrechte an gemeinschaftlichen Teilen und ergänzt eine Begründung von Stockwerkeigentum vor Erstellung der jeweiligen Gebäude. Dies ermöglicht eine klare Rechtslage für die Eigentümerinnen und Eigentümer der entsprechenden Stockwerke. Bezüglich der Einklage der Errichtung eines Erneuerungsfonds sollte eine Pflicht auf Einklage bestehen. Die GRÜNEN unterstützen die Vorlage in grossen Teilen.