Schätzungsweise ein Drittel aller in Schweizer Gefängnissen inhaftierte Personen sind heute nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung versichert. Neu soll für sie eine Versicherungspflicht eingeführt werden, auch wenn sie keinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Die GRÜNEN begrüssen dies als wichtige Massnahme, um die medizinische Versorgung von Personen in Haft zu verbessern. Grund- und menschenrechtliche Vorgaben verlangen, dass Personen in Gefängnissen eine gleichwertige medizinische Versorgung bekommen, wie sie Menschen in Freiheit zusteht. Das ist heute nicht der Fall, problematisch ist etwa der Zugang zur psychiatrischen Grundversorgung sowie zur geschlechterspezifischen Gesundheitsversorgung für inhaftierte Personen. Die GRÜNEN regen darum verschiedene Verbesserungen an um diese Probleme zu beheben.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)