Den Rundstreckenrennen mit Elektrofahrzeugen können die Grünen schliesslich nur unter strengen Auflagen zustimmen. Rundstreckenrennen mit E-Fahrzeugen dürfen nur zulässig sein, wenn die Veranstalter umfassend Rechenschaft über die Umweltbelastung abgeben und ein Mobilitätskonzept vorlegen, damit die Besucherinnen und Besucher des Anlasses möglichst mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen und die Parkplatzzahl tief gehalten wird.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)