Für die GRÜNEN kommt die volle Strommarktöffnung nur mit flankierenden Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energieträger in Frage. Nur so kann sie den Umstieg auf 100 Prozent erneuerbaren Strom und den Ausstieg aus fossilen und nuklearen Energiequellen beschleunigen. Auch der Schutz der KonsumentInnen und ArbeitnehmerInnen muss gewährleistet sein. Der vorliegende Entwurf erfüllt diese Bedingungen nicht und es fehlen hinreichende Massnahmen für den Ausbau einheimischer erneuerbarer Energien. Unter diesen Bedingungen lehnen die GRÜNEN die volle Strommarktöffnung ab.

Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 läuft Ende 2022 aus, die Umsetzung und Zielerreichung darüber hinaus ist aber in keiner Weise gewährleistet. Der Bundesrat muss jetzt Vorschläge machen, wie die Finanzierung von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen sichergestellt wird. Die im Entwurf vorgesehene Absatzgarantie für Atomstrom in der Grundversorgung geht sogar in die entgegengesetzte Richtung und ist für die GRÜNEN völlig inakzeptabel.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)