Geologische Tiefenlager – Richtlinien für die schweizerischen Kernanlagen ENSI-G03
Vernehmlassungsantwort zu den Richtlinien für die schweizerischen Kernanlagen ENSI-G03
Mit der ENSI-Richtlinie G-03 werden die Grundsätze der Kernenergieverordnung (KEV) für die Auslegung von geologischen Tiefenlagern für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen präzisiert und die Anforderungen an den Nachweis der Betriebs- und Langzeitsicherheit definiert. Die GRÜNEN danken für die Überarbeitung der Richtlinie. Es bestehen aber weiterhin Lücken. Diese betreffen die Quantifizierung der Kriterien für die Wahl des Standorts, die „Standortcharakterisierung“, die Vorgaben zu den „Testbereichen“, die „Rückholbarkeit“, die „Beobachtungsphase“ sowie das „Pilotlager“.