Änderung der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV)
Die Grünen begrüssen die Erhöhung der KEV-Abgabe von 1,3 Rp/kWh auf 1,5 Rp/kWh mit Nachdruck. Diese Massnahme ist zwingend, um einen sofortigen Kollaps des Vergütungssystems zur Förderung der erneuerbaren Energien zu verhindern. Denn gemäss den Angaben des aktuellen KEV-Cockpits (1. Quartal 2016) führen die bereits frei gegebenen Projekte zu einer Überbuchung von 515,6 Millionen Franken. Dazu kommt, dass die voraussichtlichen Einnahmen für die KEV auf der Grundlage von 1,2 Rp/kWh KEV im 2016 (plus 0,1 Rp/kWh Renaturierungsfonds) nach Abzug aller Nebenzwecke bei 465,8 Millionen Franken liegen. Die voraussichtlichen Ausgaben nur für die KEV-Vergütung an Anlagen in Betrieb liegen jedoch bei 498,4 Millionen Franken. Das ergibt für das laufende Jahr ein absehbares Minus für den KEV-Fonds von 32,6 Millionen Franken.