Unternehmenssteuerreform II muss aufgehoben werden
Die Grünen fordern, dass das Bundesgesetz zur Unternehmenssteuerreform II aufgehoben wird. Die Ertragsausfälle gehen in die Milliarden und liegen damit um ein Vielfaches höher als vom Bundesrat angekündigt. Aus diesem Grund braucht es einen neuen politischen Entscheid, der durch eine korrekte Informationspolitik begleitet wird. Die Grünen verlangen zudem eine Debatte in der bevorstehenden ausserordentlichen Session.
Die Grünen reichen heute eine Motion mit folgendem Wortlaut ein: „Das Bundesgesetz über die steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen vom 23.März 2007, angenommen in der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 (Unternehmenssteuerreform II), wird aufgehoben.“
Die UStReform II passierte die Volksabstimmung nur knapp. Der Bundesrat schätzte die Summe der mutmasslichen Ausfälle auf insgesamt weniger als eine Milliarde Franken. Nun zeigt sich, dass wegen des neuen Kapitaleinlageprinzips milliardenschwere Steuerausfälle anfallen.
Der Bundesrat hat nie kommuniziert, dass durch die Ausfälle bei der Verrechnungs- und Einkommenssteuer ein Loch von mehr als zehn Milliarden Franken entstehen wird.
Hauptprofiteure des Steuererlasses sind Grossunternehmen, obwohl argumentiert worden war, dass die Steuerreform vor allem KMU betreffe.
Fehlinformation macht Vorlage nichtig
Das politische Versagen ist beispiellos und macht einen neuen politischen Entscheid nötig – umso mehr, als heute keine Abstimmungsbeschwerde mehr möglich ist. Dringlichkeit ist angezeigt, weil die Ausfälle ein bedrohliches Ausmass erreichen können und die laufende Umsetzung der Reform nur so wirkungsvoll verhindert werden kann. Die Grünen verlangen zusammen mit der SP eine Debatte während der bevorstehenden ausserordentlichen Session.