Es ist ein altes Anliegen der Tierschutzorganisationen, die Interessen der geschädigten Tiere in Strafverfahren besser zu schützen. Dieses Anliegen wurde schon anlässlich der Revision des Tierschutzgesetzes und der Revision der Strafprozessordnung diskutiert und jeweils mit knappen Resultaten im Parlament abgelehnt. Die Vollzugsprobleme bei Strafverfahren sind offenkundig und konnten mit dem Tierschutzgesetz nicht behoben werden. Den geschädigten selbst, nämlich den Tieren und den Tierschutzorganisationen, die Anzeige erstatten, wird weiterhin das Recht auf Akteneinsicht und auf Vertretung durch einen Anwalt oder eine Anwältin verwehrt, und sie haben keine Möglichkeit das Urteil anzufechten.

Die Tierschutzanwalt-Initiative ist zurzeit der einzige Weg, beim strafrechtlichen Vollzug des Tierschutzes politische Sorgfalt walten zu lassen. Es ist der einzige Weg, weil eine Mehrheit des Parlaments einen indirekten Gegenvorschlag, zu dem auch die Tierschutzorganisationen Hand geboten haben, abgelehnt hat. Die Erfahrung im Kanton Zürich, der seit 1992 einen Tierschutzanwalt hat, zeigt deutlich, dass dieser von den Behörden und der Bevölkerung getragen wird.

Besserer Schutz nützt auch der Landwirtschaft
Auch in der Landwirtschaft braucht es den Tierschutz. Die Produktion von Fleisch oder Milch steht unter einem hohen Preisdruck. Die Grünen haben diesen Preisdruck nicht unterstützt. Der Druck kann dazu führen, dass Tiere härter behandelt und nicht artgerecht gehalten werden. Eine Tierschutzanwaltschaft lohnt sich auch im Sinne eines Schweizer Qualitätslabels. Es ist keine neue Schikane gegenüber der Landwirtschaft oder der Tierhaltung.