Die Einführung einer Mediation in der Strafprozessordnung war ein innovativer Vorschlag. Bei der Mediation geht es darum, die Strafuntersuchung auszusetzen um zwischen Täterschaft und Opfer eine frei verhandelte Lösung zu fördern. Mehrere Kantone kennen eine Mediation, die Erfahrungen damit sind für beide Seiten positiv. Mediationsverfahren ermöglichen es der Täterschaft, sich der Verantwortung der Tat bewusst zu werden und sich gegen Rückfälle vorzusehen. Mediationsverfahren zielen darauf ab, die Wiedereingliederung zu fördern anstatt die Täter/innen auszusondern.

Als Begründung, die Mediation zu streichen, führen Bundesrat und Kommissionsmehrheit finanzielle Überlegungen ins Feld. Völlig ausser Acht gelassen werden aber soziale und auch finanzielle Vorteile, die eine Mediation bewirken kann. Es ist zynisch, wenn Bundesrat und Kommissionsmehrheit eine Mediation zwar als Möglichkeit anerkennen, diese jedoch freiwillig sein und von den Betroffenen selber bezahlt werden soll. Die Grünen sind empört über diese kleinliche Rückweisung einer Methode, die die Wiedereingliederung fördert. Stattdessen wird ausschliesslich in die Repression investiert.

Die Grünen denunzieren auch die Obstruktionsversuche durch den Departements-Chef. Die Kommission hat die Unterlagen zu den Erfahrungen in der Schweiz und im Ausland nur nach langem Drängen erhalten. Die Dokumente waren unvollständig, und dies nachdem Bundesrat Christoph Blocher die Resultate nur teilweise präsentiert hatte. Die neue Position des Bundesrates, die Mediation zu streichen, ist zudem weder schriftlich kommuniziert noch begründet worden.