MitarbeiterInnen und Dritte schützen
Der Nationalrat hat auf Betreiben des Grünen WAK-Mitglieds Louis Schelbert einen Kernpunkt der Lex USA in Form einer Motion angenommen. Der Schutz der BankenmitarbeiterInnen und Dritter soll gesetzlich geregelt werden. Wesentlich ist dabei, dass Bankenpersonal und Dritte über Informationslieferungen informiert werden, die sie betreffen. Ausserdem müssen Banken Anwaltskosten für Ihre MitarbeiterInnen übernehmen und allfällige finanzielle Folgen abfedern.

Finma: Aufklärung der Vergangenheit und Begleitung des US-Programms
Der Ständerat hat verschiedene Anträge des Grünen WAK-Mitgliedes Luc Recordon in Form einer Motion überwiesen. Zum einen soll die Finma den Umgang mit unversteuertem Vermögen bei Schweizer Banken ab 2001 untersuchen. Insbesondere soll damit aufgeklärt werden, wieso selbst nach dem UBS-Deal 2009, Schweizer Banken Geschäfte mit unversteuerten US-Vermögen gemacht haben. Die Verantwortlichen sollen zur Rechenschaft gezogen werden. Zum anderen soll die Finma die weitere Umsetzung des US-Programms mit Banken begleiten, egal in welcher Form dieses nun stattfindet. Und drittens wurde eine Bestimmung aufgenommen, dass Strafzahlungen und alle sonstigen Bussen von Schweizer Banken an die USA in der Schweiz nicht von den Steuern abgezogen werden können. Damit wird verhindert, dass die Kosten auf die Schweizer Bevölkerung abgewälzt werden.

Bundesrat muss nun Lösung finden
Die Grünen hoffen, dass die Auslegungserklärung des Stände- und Nationalrats dem Bundesrat ermöglicht, die Schäden aus dem Nichteintreten auf die „Lex USA“ zu limitieren.

  • Motion 13.3449: Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten. Schutz der Mitarbeitenden und der Dritten.
  • Motion 13.3469: Steuerstreit der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten. Flankierende Massnahmen.