«Der Rettungsschirm allein gewährleistet die Versorgungssicherheit nicht. Die Stromkonzerne müssen die Energiewende voranbringen. Dazu braucht es mehr Investitionen in die Erneuerbaren und in Stromeinsparungen», erläutert Kurt Egger, Nationalrat TG.

Die Stromkonzerne müssen vermehrt in die sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien investieren und insbesondere das enorme Potential der Solarenergie ausschöpfen. Die GRÜNEN werden dazu mehrere Anträge einreichen. Konkret werden sich die GRÜNEN dafür einsetzen, dass die Stromunternehmen, die in den Genuss des Rettungsschirm kommen, verpflichtet werden:

  • für 2 TWh eine Wasserkraftreserve für den Winter zu installieren, statt den Strom aus den Stauseen ins Ausland zu verkaufen,
  • einen Plan für den Ausbau der Erneuerbaren erstellen, für deren Realisierung sie die Gewinne aus den Preissteigerungen im Energiesektor einsetzen,
  • Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs ergreifen, etwa durch Begleitung und Unterstützung der Stromkonsument*innen (Beispiel aus Genf). Die GRÜNEN werden dazu einen Vorstoss einreichen.

Nicht zuletzt braucht es auch Massnahmen zur intelligenten Senkung des Energieverbrauchs (Vorstoss von Delphine Klopfenstein). Das Potential der Energieeffizienz und Energieeinsparungen ist wichtig und Teil der Lösung, um die Natur und das Klima zu schützen und eine nachhaltige Versorgungssicherheit zu erreichen. Die Energieversorgungsunternehmen sind zu verpflichten, nicht nur die Versorgung sicher zu stellen, sondern auch den Energieverbrauch zu senken.

Die GRÜNEN sind zudem der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen weiteren Bedingungen für den Rettungsschirm eine Selbstverständlichkeit sind: Um in Zukunft genug Liquidität sicher zu stellen, müssen die Eigner der Unternehmen – hauptsächlich die Kantone – mittelfristig dafür sorgen, dass die Unternehmen mit genug Eigenkapital ausgestattet sind. Die Eigner konnten stets von den Gewinnen der Stromunternehmen profitieren. Sie sollen nun auch Verantwortung für sie übernehmen. Das Dividendenausschüttungsverbot und die Transparenzvorschriften sind nicht verhandelbar.