Der Steuervorlage 17 droht das gleiche Schicksal wie der Unternehmenssteuerreform III. Auch die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer macht die Vorlage nicht besser, denn was die Kantone und Gemeinden mehr erhalten, fehlt danach dem Bund.
Regula Rytz, Nationalrätin BE

Der Bundesrat hat sich bei der Steuervorlage 17 nicht bewegt. Immer noch fehlt eine verursachergerechte Gegenfinanzierung, immer noch sind grosse Steuerausfälle auf allen Staatsebenen wahrscheinlich. Daran ändert die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer nichts. Diese Massnahme wäre nicht nötig, würde auf umstrittene Entlastungsmassnahmen für ertragsstarke Unternehmen verzichtet.

Sollte das Parlament daran festhalten, müssen die zusätzlichen Mittel für die Kantone für bessere soziale Leistungen (insb. höhere Krankenversicherungs-Prämienverbilligungen) zweckgebunden werden. Die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer muss zudem zwingend an die Einführung einer Untergrenze bei den Gewinnsteuern von mindestens 15 Prozent geknüpft werden.