Rechte der Flüchtlinge werden missachtet
Mit seiner Botschaft zur Revision des Asylgesetzes beweist der Bundesrat einmal mehr seinen Verschärfungsaktivismus. Die Grünen bedauern sehr, dass er auf die Einwände der Grünen und der Hilfswerke nicht eingegangen ist und an den Verschärfungen, die er in die Vernehmlassung geschickt hatte, festhält. Die Rechte der Flüchtlinge kommen dabei unter die Räder.
Völkerrechtlich problematisch ist insbesondere, dass der Bundesrat dabei bleibt, dass Deserteure und Wehrdienstverweigerer von der Flüchtlingseigenschaft ausgeschlossen werden. Damit missachtet er den Flüchtlingsbegriff in der Genfer Flüchtlingskonvention.
Ebenso bedenklich für ein Land, das sich auf seine humanitäre Tradition beruft, ist die Abschaffung der Asylgesuche in Schweizer Vertretungen im Ausland. Damit verbaut der Bundesrat gerade den besonders Verletzlichen ohne Fluchtmöglichkeit einen sicheren Weg der Schutzsuche und treibt sie in die Hände von Schlepperorganisationen.
Die Abschaffung der Hilfswerksvertretung bei der Anhörung wirft ebenfalls Fragen auf, vor allem, weil Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf an der heutigen Medienkonferenz partout nicht sagen wollte, welche Organisationen sich für die neue Verfahrens- und Chancenberatung interessieren. Die Grünen betonen, dass die Asylsuchenden einen Anspruch auf Rechtsvertretung haben.
Meinungsäusserungsfreiheit beschnitten
Doch auch die Grundrechte der SchweizerInnen werden in der Botschaft missachtet: So sollen „missbräuchliche politische Tätigkeiten“ nicht nur für die Asylsuchenden selbst strafrechtliche Konsequenzen haben können, sondern auch für Schweizer BürgerInnen und Organisationen, die sich für Asylsuchende einsetzen. Das ist eine klare Missachtung der Meinungsäusserungs –und Versammlungsfreiheit.
Begrüssenswert ist grundsätzlich der Systemwechsel vom Nichteintretens- zu einem materiellen Verfahren. Doch die Bedingungen dieses Systemwechsels können die Grünen nicht gutheissen, insbesondere die Verkürzung der Beschwerdefrist auf 15 Tage. Kein anderes Verwaltungsverfahren in der Schweiz kennt derart kurze Fristen.