An ihrer ersten Sitzung in neuer Zusammensetzung traf sich die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) mit dem Direktor der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zu einer Aussprache. Dabei zeigte sich, dass der rechtliche Handlungsspielraum der SNB zur Umsetzung des Klimaabkommens von Paris zu beschränkt ist. Die GRÜNEN beantragen daher in der WAK-N, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dahingehend anzupassen, dass die SNB ihre Investitionen an Nachhaltigkeitskriterien und damit auch am Pariser Klimaabkommen ausrichtet. Dass nun insbesondere der Finanzbereich gefordert ist, bekräftigen die GRÜNEN auch in ihrer Resolution «Für einen sozialen Klimaschutz», die an der vergangenen Delegiertenversammlung beschlossen wurde.

Laut einer Studie entsprechen die SNB-Aktienanlagen einer Temperaturerwärmung von vier bis sechs Grad Celsius und verursachen jährlich mehr CO2-Emissionen als die gesamte Schweiz. Das von der Schweiz ratifizierte Klimaabkommen von Paris sieht aber vor, dass «die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung».

Die Anlagepolitik der SNB muss also zwingend dem Ziel folgen, die weltweite Erwärmung möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Die GRÜNEN haben auch in der vergangenen Legislatur zahlreiche Vorstösse zu diesem Thema eingereicht: