Gemäss dem vorgestellten Verfassungsartikel muss die Schweiz im Vergleich zum Stand von 1990 ihre Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 30 Prozent reduzieren. Damit dies gelingt, liegt der Hauptakzent auf der Energieeffizienz und den neuen erneuerbaren Energien (Sonnen- und Windenergie, Biomasse usw.). Dies sind die wesentlichen Ziele der Volksinitiative, die heute in Bern von Greenpeace, der Grünen Partei Schweiz, der Schweizerischen Energiestiftung (SES), der Sozialdemokratischen Partei Schweiz, dem Verkehrs-Club der Schweiz und dem WWF Schweiz vorgestellt wurde.

„Ausgelöst wurde die Initiative von den Grünen, denn die bürgerlichen Parteien brachten bislang alle Klimaschutzmassnahmen zum Scheitern. Demzufolge ist es an der Zeit, dass das Volk seine Meinung sagt“, stellt Ruth Genner, Vorsitzende der Schweizer Grünen fest. Für Thomas Vellacott, dem Leiter des WWF-Programms, „ist es schwierig, den richtigen Weg im Bereich Klimapolitik einzuschlagen, ohne sich vorher ein festes Ziel gesteckt zu haben. Aus diesem Grund fordern wir ein konkretes und klar abgegrenztes Ziel, um die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.“ Auf Seiten der SP unterstreicht die Vorsitzende der Bundeshausfraktion, Ursula Wyss, dass „der Anstieg des Energieverbrauchs von fossilen Brennstoffen und Elektrizität, die wachsende Abhängigkeit vom Ausland und der Rückstand der Schweiz in Bezug auf die gegenwärtig in Europa stattfindende Entwicklung uns dazu anhalten müssen, die energiepolitische Orientierung der Schweiz grundlegend zu ändern.“ Kaspar Schuler, dem Geschäftsleiter von Greenpeace Schweiz zufolge „ersparen uns Stromeffizienz und erneuerbare Energien die haarsträubenden Grosskraftwerke. Um Klimakatastrophe und Atomgefahren abzuwenden, muss auch die Schweizer Energiewirtschaft umgebaut werden. Das ist jetzt anzugehen und liegt in der Verantwortung unserer Generation. Die Klima-Initiative ist der erste Schritt.

Verfassungstext der Klimainitiative, vorgeschlagen von Greenpeace, Grüne Partei Schweiz, SP Schweiz, SES, VCS und WWF

Art. 89a Schutz des Klimas

  1. Bund und Kantone betreiben eine wirksame Klimapolitik. Sie sorgen dafür, dass die Menge der landesweiten anthropogenen Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 30 Prozent abnimmt.
  2. Die Ausführungsgesetzgebung orientiert sich an Artikel 89, Absätze 2 – 4; sie legt den Schwerpunkt auf die Energieeffizienz und die neuen erneuerbaren Energien.

Der Initiativtext wird noch verfassungsrechtlich geprüft und kann noch Änderungen erfahren. Der offizielle Initiativtitel wird in den nächsten Tagen festgelegt.