Es ist die Pflicht des Bundesrates, das Interesse der Allgemeinheit über die Interessen der Grossbanken zu stellen. Darum muss die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und –betrug definitiv aufgehoben werden. Auch der automatische Informationsaustausch muss zur Regel werden. Diese Prinzipien können jedoch nur transparent gemacht werden, wenn sie in einem Rahmengesetz verankert werden. Die Grünen werden daher in der Frühlingssession der eidgenössischen Räte eine Motion zugunsten eines solchen Rahmengesetzes einreichen, sowohl im Hinblick auf das Bankgeheimnis «offshore» als auch die Schweizer Steuerbehörden selbst.

Der Bundesrat muss zudem das Problem des « too big to fail » in Angriff nehmen. Solange die Grossbanken in ihrer aktuellen Form bestehen bleiben, sind die Grünen für keine Rettungsübung mehr bereit. Sie werden darum eine weitere Motion einreichen, um zu verhindern, dass die Banken auch in Zukunft die Summen, die ihr anvertraut werden, verspekulieren. Auch die Bankenbesteuerung muss überdacht werden – mit der Folge, dass das Kreditwesen vom Wertpapierhandel getrennt wird.

Die Grünen fordern, dass ihnen das Präsidium der PUK, welche aufgrund des Beschlusses des Nationalratsbüros von vergangener Woche eingesetzt werden soll, anvertraut wird. Denn die Bundesratsparteien sind wegen ihrer Bundesräte und Bundesrätinnen zu stark in diese Affäre verwickelt.