Wir GRÜNE stimmen dem Covid-19-Gesetz zu: es bildet die Basis für zahlreiche Unterstützungsmassnahmen und nimmt Rücksicht auf staatspolitische Bedenken. Um die sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Krise zu beschränken, sind jedoch noch weitere Verbesserungen notwendig.
Manuela Weichelt, Nationalrätin ZG, Mitglied SGK

Seit dem Vernehmlassungsentwurf wurde das Covid-19-Gesetz – auch aufgrund des Drucks der GRÜNEN – in entscheidenden Punkten verbessert. Die GRÜNEN zeigen sich insbesondere darüber erfreut, dass im Vergleich zum ersten Entwurf auf staatspolitische Bedenken Rücksicht genommen wurde: Das Parlament wird stärker einbezogen und die Kompetenzen des Bundesrates sind präziser definiert. Auch der von der SGK-N geforderte Einbezug der Sozialpartner ist positiv zu bewerten. Das Covid-19-Gesetz bildet die Basis für die Weiterführung verschiedener Unterstützungsmassnahmen, etwa im Bereich der Kultur oder bezüglich den Erwerbsausfallsentschädigungen. Die Grüne Fraktion wird diesem Gesetzesentwurf folglich zustimmen.

Damit die Schweiz rasch aus der Krise herausfindet, sind allerdings zusätzliche Verbesserungen notwendig, für welche sich die GRÜNEN in der parlamentarischen Beratung einsetzen werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Ein ausgebauter Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer*innen sowie im Asylbereich;
  • Ein Ausbau beziehungsweise die Einführung von Unterstützungsleistungen für besonders betroffene Branchen (z.B. Kultur- und Eventbranche sowie Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung);
  • Verbesserungen im Bereich der Erwerbsausfall- und Kurzarbeitsentschädigungen;
  • Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit medizinischen Gütern und die Gewährleistung sicherer Zulassungsverfahren für Medikamente.

Die GRÜNEN weisen zudem erneut darauf hin, dass als Antwort auf den historischen Konjunktureinbruch weitergehende konjunkturstützende Massnahmen dringend notwendig sind.