Grüne senden CO2-Gesetz zurück an den Absender
Die Grünen fordern vom Bundesrat eine Nachbesserung des CO2-Gesetzes: Dieses ist in der aktuellen Form völlig ungenügend, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.
Die Grünen beantragen in der Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) die Rückweisung des CO2-Gesetzes an den Bundesrat. Damit die Schweiz die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreichen kann, muss das neue CO2-Gesetz nachgebessert werden. Es muss die Reduktion der Treibhausgasemissionen substantiell vorantreiben und darf sie keinesfalls bremsen, so wie es der aktuelle Gesetzesentwurf vorsieht: Gemäss dem aktuellen Entwurf sollen die Reduktion der CO2-Emissionen im Vergleich zum aktuellen Gesetz halbiert und das Gebäudeprogramm beendet werden.
Finanzplatz muss auch Verantwortung für Klimaschutz übernehmen
Die Grünen fordern, dass das neue Gesetz bezüglich Treibhausgasemissionen deutlich strikter wird als das bestehende Gesetz. Dazu muss es auch die Emissionen, die durch den Finanzplatz verursacht werden, mitberücksichtigen. Ebenfalls fordern die Grünen, dass die finanziellen Mittel für Klimaanpassungsmassnahmen und globale Klimaschutzmassnahmen im Gesetz garantiert werden – auch dies ist im aktuellen Gesetzesentwurf nicht der Fall.