Da das neue CO2-Gesetz aufgrund des von der SVP bereits angedrohten Referendums voraussichtlich nicht fristgerecht in Kraft treten wird, haben sich die GRÜNEN in der UREK-N für eine Übergangslösung stark gemacht. Diese würde eine Regulierungslücke verhindern: Sie soll sicherstellen, dass die Schweiz die Klimaziele von Paris erreichen kann, auch wenn das neue CO2-Gesetz noch nicht in Kraft ist. Dazu sollen bewährte Instrumente des geltenden CO2-Gesetzes weitergeführt und an die Ziele des Pariser Abkommens angepasst werden. Zum Beispiel die Kompensationspflicht für Treibstoffe, die Senkung des CO2-Grenzwertes bei Neuwagen oder die Erhöhung der Treibstoffkompensation und der CO2-Abgabe. Die GRÜNEN haben dazu Anträge eingereicht und unterstützt.

Mit der Ablehnung dieser Übergangslösung schafft die UREK-N eine rechtliche Unsicherheit, die nicht im Interesse der Wirtschaft sein kann und Investitionen in den Klimaschutz gefährdet.

Die GRÜNEN fordern die FDP dazu auf, in der Herbstsession ihrem neuen Klimaprogramm zu folgen und mitzuhelfen, den heutigen Entscheid zu korrigieren.