Dass auch der Nationalrat dem grünen Vorschlag heute zugestimmt hat, ist für den Schutz der Grundrechte zentral. Die Phänotypisierung mittels DNA-Profilen darf nur bei wenigen, schwerwiegenden Delikten zum Einsatz kommen!
Marionna Schlatter, Nationalrätin ZH, Mitglied SiK

Nach dem Ständerat hat heute auch der Nationalrat dem Vorschlag der GRÜNEN zugestimmt, das DNA-Profil-Gesetz in Einklang mit den Menschenrechten zu bringen: Die Phänotypisierung mittels DNA-Profil – die ein hohes Risiko für Racial Profiling birgt – soll nur bei einem eng definierten Deliktkatalog zum Einsatz kommen. Dass diese Einschränkung essenziell ist, hat auch ein entsprechendes Gutachten des Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) aufgezeigt.