Der Bundesrat verweigert die Umsetzung des Klima-Abkommens von Paris
Die Grünen begrüssen den Entscheid des Bundesrats, dem Klima-Abkommen von Paris zuzustimmen. Dennoch will er es nicht umsetzen: Die Schweizer Klimapolitik nach 2020 bleibt ungenügend. Mit der definitiven Streichung der Treibstoffabgabe macht der Bundesrat ausserdem einen weiteren Rückschritt.
An der heutigen Sitzung hat der Bundesrat sich endgültig aus der Verantwortung für den Schutz des Klimas gezogen. Zwar stimmt er dem Pariser Klimaschutz-Abkommen zu, die Umsetzung im Inland ist aber völlig ungenügend.
Das fordern die Grünen für einen wirksamen und gerechten Klimaschutz:
- Im neuen CO2-Gesetz muss das 1,5°C-Ziel verankert und als langfristiges Ziel 100 Prozent erneuerbar bis 2050 festgeschrieben werden. Dazu sind die Massnahmen zum Schutz des Klimas entsprechend zu verschärfen.
- Das neue CO2-Gesetz muss endlich die Treibstoffabgabe oder eine andere lenkende Abgabe für alle Fahrzeuge einführen. Beim Verkehr ist der Handlungsbedarf beim Klimaschutz am grössten. Es ist daher unverantwortlich, die CO2-Abgabe auf Treibstoffe bereits in der Vorlage ans Parlament zu beerdigen. Dies umso mehr, als der Bundesrat mit dem ebenfalls heute beschlossenen Strassenbauprogramm den Klimaschutz weiter untergräbt.
- Künftig sollen auch die indirekten «grauen» Emissionen berücksichtigt werden. Die CO2-Abgabe soll auch für importierte Produkte gelten (z.B. Dreckstrom-Abgabe für Kohlestrom). Klima-Standards sollen auch für Herstellungsprozesse gelten.
- Das neue CO2-Gesetz muss Ziele und Massnahmen vorsehen, um Investitionen in fossile Ressourcen in nachhaltige Industrien umzulenken (Carbon Divestment). Allein der heutige Aktienfondsmarkt der Schweiz finanziert Emissionen von gut 52,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (CO2eq) im Ausland. Das ist so viel, wie die Schweiz im Inland ausstösst.
- Die Schweiz muss mindestens 1 Milliarde Franken für den globalen Klimaschutz bereitstellen. Für die Finanzierung braucht es eine verursachergerechte CO2-Abgabe anstatt einer Finanzierung zu Lasten der Entwicklungsgelder.
- Die Schweiz muss ausserdem Kompensationszahlungen bei Verlust und Schäden durch den Klimawandel an die Entwicklungsländer sicherstellen. Die ablehnende Haltung des Bundesrats ist unverantwortlich.