Daniel Vischer zur Revision des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Die RK hält an der Vorratsdatenspeicherung im BÜPF fest. Das ist ein eminenter Fehler. Meinen entsprechenden Rückweisungsantrag hat sie abgelehnt. Die Vorratsdatenspeicherung führt zu einem unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht des Schutzes der persönlichen Freiheit.